Verwaltungsgerichtshof
28.05.2014
2013/07/0282
Ein überwiegendes Verschulden der Behörde ist anzunehmen, wenn behördeninterne Besprechungen über Sachverhalte außerhalb des Verfahrensinhaltes abgehalten werden vergleiche E 6. Juli 2010, 2009/05/0306).
ECLI:AT:VWGH:2014:2013070282.X03