Verwaltungsgerichtshof
24.07.2014
2013/07/0154
GRS wie 91/08/0108 E 12. Mai 1992 RS 1
Die Herstellung des der Rechtsansicht des VwGH entsprechenden Zustandes geschieht, wenn zu seiner Verwirklichung ein Bescheid notwendig ist, durch Erlassung eines neuen Bescheides, der der vom VwGH ausgesprochenen Rechtsansicht entspricht, ansonsten durch Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Zustandes durch andere, der Behörde zu Gebote stehende Mittel (Hinweis E 13.3.1951, VwSlg 65/50, 1986 A/1951).