Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.07.2014

Geschäftszahl

2013/07/0154

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/08/0108 E 12. Mai 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Die Herstellung des der Rechtsansicht des VwGH entsprechenden Zustandes geschieht, wenn zu seiner Verwirklichung ein Bescheid notwendig ist, durch Erlassung eines neuen Bescheides, der der vom VwGH ausgesprochenen Rechtsansicht entspricht, ansonsten durch Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Zustandes durch andere, der Behörde zu Gebote stehende Mittel (Hinweis E 13.3.1951, VwSlg 65/50, 1986 A/1951).