Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2016

Geschäftszahl

2013/07/0134

Rechtssatz

Sofern die Beschwerdeführerin moniert, dass nicht die infolge Devolution für die Bestimmung der Entschädigung zuständige belangte Behörde sondern der nicht mehr zuständige LH den nichtamtlichen Sachverständigen beigezogen habe, zeigt sie keinen iSd Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer 3, VwGG wesentlichen Verfahrensmangel auf.