Verwaltungsgerichtshof
28.01.2016
2013/07/0134
Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung der Unterwassereintiefung ist auch der Antrag auf Durchführung der zur vollständigen Ermittlung des Sachverhalts erforderlichen oder nach dem Gesetz gebotenen Amtshandlungen als eingeschlossen anzusehen.