Verwaltungsgerichtshof
24.09.2015
2013/07/0113
GRS wie Ra 2014/07/0031 E 23. Oktober 2014 RS 3
Ein Qualitätssicherungssystem gemäß Paragraph 3, Absatz eins a, Ziffer 6, ALSAG 1989 umfasst - generell gesprochen - eine Aufbauorganisation, Verantwortlichkeiten, Abläufe, Verfahren und Mittel zur Verwirklichung des Ziels der Garantie gleichbleibender Qualität. Darüber hinaus beinhaltet ein Qualitätssicherungssystem auch Vorgaben zur Eingangskontrolle, zur Eigen- und Fremdüberwachung, zu Aufzeichnungspflichten sowie gegebenenfalls zur Kennzeichnung als Information für Anwender.
ECLI:AT:VWGH:2015:2013070113.X06