Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2014

Geschäftszahl

2013/07/0060

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit baupolizeilichen Aufträgen ist bei der Beantwortung der Frage, ob Nachbarn einen auf die Einleitung eines baubehördlichen Auftragsverfahrens oder die Aufrechterhaltung eines baupolizeilichen Auftrages gerichteten Rechtsanspruch haben, darauf abzustellen, ob das Gesetz den Nachbarn Parteistellung einräumt vergleiche E 21. Mai 2007, 2004/05/0236; E 23. Juni 2010, 2006/06/0024; E 23. November 2010, 2009/06/0098; E 31. Juli 2012, 2012/05/0005).