Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2016

Geschäftszahl

2013/07/0044

Rechtssatz

Ein Wiederverleihungsantrag löst in Bezug auf fremde Rechte keine anderen Rechtswirkungen als ein erstmalig gestellter wasserrechtlicher Bewilligungsantrag aus vergleiche E 24. Februar 2005, 2004/07/0030).