Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2016

Geschäftszahl

2013/07/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/07/0097 E 24. Oktober 2013 RS 2

Stammrechtssatz

Der Anspruch auf Wiederverleihung iSd Paragraph 21, Absatz 3, WRG 1959 besteht nur, wenn bestehende Rechte nicht entgegenstehen. Die Inhaber bestehender Rechte können alle ihnen zustehenden Einwendungen gegen die Wiederverleihung erheben vergleiche E 26. April 2012, 2008/07/0048).