Verwaltungsgerichtshof
25.02.2016
2013/07/0044
GRS wie 2011/07/0097 E 24. Oktober 2013 RS 2
Der Anspruch auf Wiederverleihung iSd Paragraph 21, Absatz 3, WRG 1959 besteht nur, wenn bestehende Rechte nicht entgegenstehen. Die Inhaber bestehender Rechte können alle ihnen zustehenden Einwendungen gegen die Wiederverleihung erheben vergleiche E 26. April 2012, 2008/07/0048).