Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.07.2013

Geschäftszahl

2013/07/0032

Rechtssatz

Ein Abfallende gemäß Paragraph 5, Absatz eins, AWG 2002 kann erst durch eine zulässige Verwendung der Bauteile (hier von Kraftfahrzeugen) eintreten.