Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2015

Geschäftszahl

2013/05/0179

Rechtssatz

Ein von der Bebauungsweise, der Bebauungshöhe, dem Bauwich, den Abständen zwischen Bauwerken oder deren zulässiger Höhe losgelöstes Recht auf Erzielung einer ausreichenden Belichtung der Hauptfenster kennt die NÖ BauO 1996 nicht (Hinweis E vom 25. September 2012, 2010/05/0158). Ebenso wenig kennt die NÖ BauO 1996 ein Recht auf Erzielung einer ausreichenden Belichtung von Gärten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2013/05/0182

2013/05/0180

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:2013050179.X04