Verwaltungsgerichtshof
29.09.2015
2013/05/0114
Im Bauauftragsverfahren gemäß Paragraph 129, Absatz 10, Wr BauO ist nicht zu prüfen, ob das (abweichend vom Konsens) tatsächlich errichtete Kleingartenwohnhaus bewilligungsfähig wäre, zumal selbst ein bereits eingebrachtes und noch nicht erledigtes Bauansuchen die Erlassung des baupolizeilichen Auftrages nicht hindern würde (Hinweis E vom 13. Dezember 2011, 2011/05/0154, mwN).