Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2015

Geschäftszahl

2013/05/0114

Rechtssatz

Im Bauauftragsverfahren gemäß Paragraph 129, Absatz 10, Wr BauO ist nicht zu prüfen, ob das (abweichend vom Konsens) tatsächlich errichtete Kleingartenwohnhaus bewilligungsfähig wäre, zumal selbst ein bereits eingebrachtes und noch nicht erledigtes Bauansuchen die Erlassung des baupolizeilichen Auftrages nicht hindern würde (Hinweis E vom 13. Dezember 2011, 2011/05/0154, mwN).