Verwaltungsgerichtshof
27.04.2016
2013/05/0099
Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht gemäß Paragraph 16, Absatz 2, Wr KehrV 1985 im Zuge einer Kehr- und Überprüfungstätigkeit eines Rauchfangkehrers an einem Gebäude dürfen nur einmal bestraft werden.