Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2016

Geschäftszahl

2013/05/0099

Rechtssatz

Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht gemäß Paragraph 16, Absatz 2, Wr KehrV 1985 im Zuge einer Kehr- und Überprüfungstätigkeit eines Rauchfangkehrers an einem Gebäude dürfen nur einmal bestraft werden.