Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2015

Geschäftszahl

2013/04/0139

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/06/0048 E 21. September 2000 VwSlg 15498 A/2000 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gegenschrift dient nicht zur Ergänzung der Sachverhaltsfeststellungen und der Begründung des angefochtenen Bescheides.