Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2013

Geschäftszahl

2013/03/0070

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0071 E 26. Jänner 1993 RS 3

Stammrechtssatz

Ob die Präjudizialität der Entscheidung gegeben ist, hat die zur Hauptfragenentscheidung zuständige Behörde anhand der diesen Verfahrensgegenstand betreffenden Verwaltungsvorschriften zu prüfen.