Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.2013

Geschäftszahl

2013/03/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/03/0148 E 21. Oktober 2011 RS 1

Stammrechtssatz

Ernsthafte Selbstmordabsichten rechtfertigen die Verhängung eines Waffenverbots (Hinweis E vom 29. Oktober 2009, 2008/03/0029 und E vom 29. Mai 2009, 2006/03/0087, mwN). Derartige Absichten müssten sich aber nicht nur bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit, sondern auch noch bei Erlassung des Waffenverbots durch die Behörde feststellen lassen, um die Gefährdungsprognose im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, WaffG 1996 nachvollziehbar zu machen.