Verwaltungsgerichtshof
24.04.2014
2013/01/0172
Das Nichtbeachten des Rotlichts einer Verkehrslichtsignalanlage ist ein gravierender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 2009, Zl. 2006/01/0032, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2014:2013010172.X02