Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.2013

Geschäftszahl

2013/01/0137

Rechtssatz

Mit der Zurückziehung der das Asylverfahren der Einbürgerungswerberin betreffenden Berufung endet das anhängige Asylverfahren und das damit einhergehende vorläufige Aufenthaltsrecht der Einbürgerungswerberin vergleiche insoweit zu Paragraph 19, Absatz eins, erster Satz Asylgesetz 1997 das hg. Erkenntnis vom 29. November 2012, Zl. 2012/01/0133).