Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2012

Geschäftszahl

2012/18/0168

Rechtssatz

Verfügt die Fremde über kein die Erwerbstätigkeit zulassendes Aufenthaltsrecht, ist die Erwerbstätigkeit jedenfalls aus fremdenrechtlicher Sicht als unrechtmäßig einzustufen vergleiche E 18. Oktober 2012, 2012/23/0019).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2012:2012180168.X01