Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.2013

Geschäftszahl

2012/18/0084

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/18/0212 E 3. November 2010 RS 1

Stammrechtssatz

Die Nichtberücksichtigung von nicht innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist, jedoch vor Erlassung des Bescheides, vorgelegten Urkunden stellt einen Verfahrensmangel dar.