Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.2013

Geschäftszahl

2012/18/0005

Rechtssatz

Anhand der Bestimmungen des NAG 2005 ergibt sich, dass bei Wegfall des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts, welches eine (Dauer-)Aufenthaltskarte dokumentieren soll, nicht automatisch auch der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet beendet ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2012180005.X01