Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2013

Geschäftszahl

2012/17/0043

Rechtssatz

Im Allgemeinen wird die Vereinbarung einer Betriebspflicht als wichtigstes Kriterium eines Pachtvertrages angesehen. Für eine Unternehmenspacht spricht unter anderem auch, wenn der Zins von der Höhe des Umsatzes abhängt. Die Überlassung einer Konzession ist kein notwendiges Erfordernis, wohl aber gleichfalls ein Indiz für die Annahme einer Pacht vergleiche nochmals das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 1993, Zl. 91/17/0119).