Verwaltungsgerichtshof
29.08.2013
2012/16/0159
Nach ständiger (zivilgerichtlicher) Rechtsprechung und Lehre fallen unter den Begriff des "Rechtsgeschäftes" nicht nur Verträge, sondern auch einseitige Rechtsgeschäfte, Akte, Auslobungen, Offerte udgl vergleiche im Fall von Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels OGH vom 22. September 2005, 2Ob34/05x). Für die vorliegenden Verlosungsbedingungen, die einseitig von den Verlosern aufgestellt wurden, kann nichts anderes gelten, weshalb vom Vorliegen eines Rechtsgeschäftes iSd Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, GrEStG ausgegangen werden kann.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/16/0160