Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.08.2013

Geschäftszahl

2012/16/0159

Rechtssatz

Nach ständiger (zivilgerichtlicher) Rechtsprechung und Lehre fallen unter den Begriff des "Rechtsgeschäftes" nicht nur Verträge, sondern auch einseitige Rechtsgeschäfte, Akte, Auslobungen, Offerte udgl vergleiche im Fall von Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels OGH vom 22. September 2005, 2Ob34/05x). Für die vorliegenden Verlosungsbedingungen, die einseitig von den Verlosern aufgestellt wurden, kann nichts anderes gelten, weshalb vom Vorliegen eines Rechtsgeschäftes iSd Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, GrEStG ausgegangen werden kann.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/16/0160