Verwaltungsgerichtshof
13.12.2012
2012/16/0133
In seinem Urteil vom 30. März 1998, Zl. 97/16/0213 = VwSlg 7262 F/1998, führte der Verwaltungsgerichtshof zum Fall eines Gewinn- und Verlust-Ausschließungsvertrages und zur Frage der Feststellung des Abschlusses des Verlustes der Gesellschaft vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-38/88 -
Siegen, tragend aus, dass es nach der ausdrücklichen Aussage des zitierten Urteils des EuGH auf die Feststellung des Verlustes im Rahmen des Jahresabschlusses - und nicht auf die "Entstehung" des Verlustes - ankommt.
Besprechung in:
ÖStZ 9 aus 2013,, S 204 bis 213;