Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2013

Geschäftszahl

2012/16/0100

Rechtssatz

Mit dem bloßen Hinweis auf beim Masseverwalter befindliche Buchhaltungsunterlagen genügte die Geschäftsführerin der GmbH den nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ihr obliegenden Nachweispflichten im Haftungsverfahren gegenüber der Behörde nicht.