Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2015

Geschäftszahl

2012/15/0230

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/13/0052 E 23. Mai 2007 RS 7

Stammrechtssatz

Unter Nutzungsdauer im Sinne des Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 8, Litera e, EStG 1988 ist die normale technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer zu verstehen. Sie ist keine errechenbare, sondern nur eine im Schätzungswege feststellbare Größe (Hinweis E 29. März 2007, 2004/15/0006, mwN).