Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2015

Geschäftszahl

2012/15/0111

Rechtssatz

Auch durch eine meritorische Berufungsentscheidung in Abgabensachen wird eine Abgabe "festgesetzt" vergleiche Stoll, BAO-Kommentar, 2206). Dass diese Entscheidung im zweiten Rechtsgang nach Aufhebung der Berufungsentscheidung durch die Aufsichtsbehörde erging, ändert nichts daran, dass es sich dabei um eine Berufungsentscheidung handelt, der gemäß Paragraph 209 a, BAO der Eintritt der Verjährung nicht entgegensteht. Nichts anderes bestimmt Paragraph 209 b, BAO in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2009,, wonach die Verjährung auch dann nicht der Abgabenfestsetzung in einem Bescheid entgegensteht, wenn dieser einen durch die Entscheidung über eine Vorstellung aufgehobenen Bescheid ersetzt, soweit sie auch nicht der Festsetzung im aufgehobenen Bescheid entgegenstand.