Verwaltungsgerichtshof
30.09.2015
2012/15/0111
GRS wie 2011/15/0073 E 28. April 2011 RS 2
Verzögerungen im Rechtsmittelverfahren über die Verjährung hinaus stehen gemäß Paragraph 209 a, Absatz eins, BAO einer Berufungsentscheidung nicht im Wege. Dies gilt auch für die absolute Verjährung vergleiche mit weiteren Nachweisen das hg. Erkenntnis vom 22. März 2010, 2010/15/0033).