Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.09.2015

Geschäftszahl

2012/15/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/15/0192 E 22. Dezember 2011 VwSlg 8690 F/2011 RS 7

Stammrechtssatz

Wie der Gerichtshof im Erkenntnis vom 25. November 2010, 2007/15/0101, ausgesprochen hat, spricht der Umstand, dass eine Körperschaft öffentlichen Rechts die Kosten (in jenem Erkenntnis Kosten für das überlassene Personal) aus einem auf einen längeren Zeitraum hin angelegten Vertrag laufend ermittelt und dem Vertragspartner diese Kosten laufend und kontinuierlich in Rechnung stellt, somit eigene Verrechnungskreise für die Abrechnung des Vertrages bestehen, für die Eigenständigkeit der Vertragserfüllung und Trennung von einer hoheitlichen Tätigkeit der Körperschaft.