Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2012

Geschäftszahl

2012/15/0071

Rechtssatz

Im Beschwerdefall hat das Finanzamt am 15. Juni 2005 einen "Bescheid über die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2003 Aufhebung gem. Paragraph 299, BAO" erlassen. Mit einem weiteren Bescheid vom 15. Juni 2005 erließ das Finanzamt gemäß Paragraph 299, Absatz 2, BAO den den aufgehobenen Einkommensteuerbescheid 2003 ersetzenden (geänderten) "Einkommensteuerbescheid 2003". Nach Rechtsprechung und Lehre liegen zwei Bescheide vor, die jeder für sich einer Berufung zugänglich sind bzw. der Rechtskraft teilhaftig werden können vergleiche Ritz, BAO4, Paragraph 299, Tz 45)