Verwaltungsgerichtshof
24.03.2015
2012/15/0042
GRS wie 2010/13/0119 E 25. Juni 2014 RS 4
Autoabstellplätze oder Garagen sind nicht dazu bestimmt, in abgeschlossenen Räumen privates Leben zu ermöglichen und insofern den persönlichen Wohnbedürfnissen zu dienen.