Verwaltungsgerichtshof
19.12.2013
2012/15/0036
Der Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabenschuld müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 20. Februar 1997, 95/15/0057, und vom 30. Oktober 2001, 96/14/0170).