Verwaltungsgerichtshof
17.12.2014
2012/13/0126
Im Rahmen einer Einbringung nach Artikel römisch drei, UmgrStG kann eine Gewährung von neuen Anteilen u.a. dann unterbleiben, wenn der Einbringende (wie im vorliegenden Fall) Alleingesellschafter der übernehmenden Körperschaft ist (Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 5, UmgrStG). In diesem Fall ist der nach den Paragraphen 16 und 17 UmgrStG maßgebende Wert der Sacheinlage dem steuerlich maßgebenden Wert der bisherigen Anteile des Einbringenden an der übernehmenden Körperschaft zuzuschreiben (oder von ihm abzuschreiben; Paragraph 20, Absatz 4, Ziffer eins, UmgrStG). Auch insoweit ist von einer "Anschaffung" vergleiche Rabel in Wiesner/Hirschler/Mayr, Handbuch der Umgründungen, Paragraph 20, Tz 14) und damit auch von einer Veräußerung auszugehen.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2014/13/0041 E 25. Februar 2015
ECLI:AT:VWGH:2014:2012130126.X04