Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.2016

Geschäftszahl

2012/13/0095

Rechtssatz

Die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten kann grundsätzlich auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen, sofern die Merkmale persönlicher Abhängigkeit einer Person vom Empfänger der Arbeit gegenüber jenen persönlicher Unabhängigkeit überwiegen vergleiche das Erkenntnis vom 17. Oktober 2012, 2009/08/0188; Jakom/Lenneis EStG, 2015, Paragraph 47, Tz 9, Stichwort "Ärzte"; Doralt, EStG6, Paragraph 47, Tz 34).