Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.2016

Geschäftszahl

2012/13/0061

Rechtssatz

Was die auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung betrifft, so kann sich diese auch schlüssig aus den Umständen des betreffenden Falles ergeben vergleiche dazu etwa das Erkenntnis vom 21. Februar 2013, 2009/13/0257). Bei Zuwendungen zwischen nahen Angehörigen wird das subjektive Element des "Bereichernwollens" überdies vermutet vergleiche das Erkenntnis vom 23. April 2014, 2010/13/0139, mwN).