Verwaltungsgerichtshof
20.01.2016
2012/13/0059
Eine "indirekte Kontrolle" durch Besucher der Führungen kann im Allgemeinen eine persönliche Abhängigkeit der Beschäftigten von ihrem Vertragspartner nicht begründen vergleiche in diesem Sinne das Erkenntnis vom 17. Oktober 2012, 2010/08/0256).