Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.2016

Geschäftszahl

2012/13/0059

Rechtssatz

Eine "indirekte Kontrolle" durch Besucher der Führungen kann im Allgemeinen eine persönliche Abhängigkeit der Beschäftigten von ihrem Vertragspartner nicht begründen vergleiche in diesem Sinne das Erkenntnis vom 17. Oktober 2012, 2010/08/0256).