Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2015

Geschäftszahl

2012/10/0067

Rechtssatz

Der Wohnungsaufwand umfasst gemäß Paragraph 10, Absatz 3, NÖ MSG 2010 den Aufwand für Miete, allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben. Kreditrückzahlungen gehören somit nicht dazu.