Der Wohnungsaufwand umfasst gemäß § 10 Abs. 3 NÖ MSG 2010 den Aufwand für Miete, allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben. Kreditrückzahlungen gehören somit nicht dazu.Der Wohnungsaufwand umfasst gemäß Paragraph 10, Absatz 3, NÖ MSG 2010 den Aufwand für Miete, allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben. Kreditrückzahlungen gehören somit nicht dazu.