Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2013

Geschäftszahl

2012/09/0171

Rechtssatz

Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden einer Hilfsperson stützt, hat schon im Wiedereinsetzungsantrag durch ein substanziiertes Vorbringen darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft, etwa dass und in welcher Weise der Wiedereinsetzungswerber die erforderliche Kontrolle ausgeübt hat vergleiche E 27. Februar 1996, 95/08/0259; E 15. Oktober 2009, 2008/09/0225).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2012090171.X01