Verwaltungsgerichtshof
08.10.2013
2012/08/0266
In Fällen, in denen Normen der kollektiven Rechtsgestaltung auf ein zugewiesenes Beschäftigungsverhältnis anwendbar sind, stellen diese Normen den verbindlichen Maßstab für die Beurteilung der angemessenen Entlohnung der Beschäftigung dar vergleiche das hg Erkenntnis vom 7. September 2011, Zl 2008/08/0085).