Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.2013

Geschäftszahl

2012/08/0266

Rechtssatz

In Fällen, in denen Normen der kollektiven Rechtsgestaltung auf ein zugewiesenes Beschäftigungsverhältnis anwendbar sind, stellen diese Normen den verbindlichen Maßstab für die Beurteilung der angemessenen Entlohnung der Beschäftigung dar vergleiche das hg Erkenntnis vom 7. September 2011, Zl 2008/08/0085).