Der ermittelte Gesamthaftungsbetrag ist nicht zu verzinsen, weil § 25a Abs. 7 BUAG nicht auf § 25 Abs. 2 BUAG verweist.Der ermittelte Gesamthaftungsbetrag ist nicht zu verzinsen, weil Paragraph 25 a, Absatz 7, BUAG nicht auf Paragraph 25, Absatz 2, BUAG verweist.