Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.08.2014

Geschäftszahl

2012/08/0100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/08/0310 E 4. September 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn laufend zu erbringende (Dienst)leistungen nur in (zeitliche) Abschnitte zerlegt und zu "Werken" erklärt werden, so ist das für die Beurteilung der Pflichtversicherung nicht maßgeblich (zu einem Fall betreffend die Durchführung von Pflegeleistungen durch eine "mobile Krankenschwester" vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 2013, Zl. 2013/08/0093).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2014:2012080100.X05