Verwaltungsgerichtshof
26.08.2014
2012/08/0100
GRS wie 2012/08/0310 E 4. September 2013 RS 1
Wenn laufend zu erbringende (Dienst)leistungen nur in (zeitliche) Abschnitte zerlegt und zu "Werken" erklärt werden, so ist das für die Beurteilung der Pflichtversicherung nicht maßgeblich (zu einem Fall betreffend die Durchführung von Pflegeleistungen durch eine "mobile Krankenschwester" vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 2013, Zl. 2013/08/0093).
ECLI:AT:VWGH:2014:2012080100.X05