Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.2014

Geschäftszahl

2012/08/0091

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/10/0170 E 25. April 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Paragraph 13 a, AVG verpflichtet die Behörde nicht, die Partei in materiellrechtlicher Hinsicht zu beraten oder zur Erhebung bestimmter Behauptungen bzw zur Stellung bestimmter Beweisanträge anzuleiten vergleiche zB das Erkenntnis vom 4. September 1995, Zl 93/10/0229, und die dort zitierte Vorjudikatur).