Verwaltungsgerichtshof
14.03.2013
2012/08/0018
GRS wie 2009/08/0188 E 17. Oktober 2012 RS 4
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers schließt ein generelles Vertretungsrecht aus vergleiche das hg. Erkenntnis vom 7. Mai 2008, Zl. 2007/08/0341, mwN).