Verwaltungsgerichtshof
26.11.2015
2012/07/0237
GRS wie 93/07/0061 E 29. Juni 1995 RS 1
Bestätigt die Berufungsbehörde einen Spruchpunkt des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem dem späteren Berufungswerber nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG Maßnahmen aufgetragen wurden, die dieser bereits vor Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides erfüllt hatte, belastet sie ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2012/07/0282 E 26. November 2015