Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2012

Geschäftszahl

2012/07/0124

Rechtssatz

Zur Frage, ob die Bestimmungen des Paragraph 42, AVG über den Verlust der Parteistellung auch dort anzuwenden sind, wo es um einen Zugriff auf das Eigentum geht, gibt es bisher keine ausdrückliche Rechtsprechung und die Lehre ist unterschiedlicher Auffassung. Während Hengstschläger/Leeb einen Verlust der Parteistellung auch in diesen Fällen annehmen (AVG, 2. Teilband, Rz 27-29), verneinen ihn Wiederin (in: Schwarzer, Anlagenverfahrensrecht, 38ff) und Thienel/Schulev-Steindl (Verwaltungsverfahrensrecht, 5. Aufl, 168). Das Problem sehen die letztgenannten Autoren darin, dass die Durchsetzung eines Bescheids, mit dem einem Grundeigentümer Verpflichtungen (Duldungspflichten) auferlegt werden, nur ihm gegenüber möglich ist und dass er daher auch Adressat eines entsprechenden Titelbescheids sein muss.