Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2014

Geschäftszahl

2012/07/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/07/0036 E 26. Jänner 2012 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörden haben dafür Sorge zu tragen, dass durch organisatorische Vorkehrungen eine rasche Entscheidung möglich ist.