Verwaltungsgerichtshof
29.10.2015
2012/07/0022
Einem auf Paragraph 21 a, WRG 1959 gestützten Bescheid steht nicht entgegen, dass "keine abschließende Beurteilung" der ökologischen Situation des Gewässers vor der Erteilung der Wasserbenutzungsbewilligung erfolgt ist (erfolgen konnte).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/07/0024