Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.2015

Geschäftszahl

2012/07/0022

Rechtssatz

Einem auf Paragraph 21 a, WRG 1959 gestützten Bescheid steht nicht entgegen, dass "keine abschließende Beurteilung" der ökologischen Situation des Gewässers vor der Erteilung der Wasserbenutzungsbewilligung erfolgt ist (erfolgen konnte).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/07/0024