Verwaltungsgerichtshof
29.10.2015
2012/07/0022
Das Instrumentarium des Paragraph 21 a, WRG 1959 kann auch dann eingesetzt werden, wenn der nicht hinreichende Schutz öffentlicher Interessen auf ein Versäumnis der Wasserrechtsbehörde bei der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zurückginge vergleiche E 14. Dezember 2000, 98/07/0048).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/07/0024