Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.2015

Geschäftszahl

2012/07/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/07/0151 E 24. März 2011 RS 5

Stammrechtssatz

Das Verfahren nach Paragraph 21 a, WRG 1959 dient ausschließlich dem Schutz öffentlicher Interessen, auf deren Wahrung subjektive Rechte nicht eingeräumt sind.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/07/0024