Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2014

Geschäftszahl

2012/07/0016

Rechtssatz

Ein Bescheid kann nur für jene Parteien in formelle Rechtskraft erwachsen, denen gegenüber er erlassen wurde, sofern nicht durch Gesetz ausdrücklich anderes geregelt ist.