Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2015

Geschäftszahl

2012/07/0003

Rechtssatz

Die "stoffliche Verwertung" iSd Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer 2, AWG 2002 ist so zu verstehen, "dass darunter nur der abschließende Verwertungsschritt fällt und nicht eventuelle Vorbereitungsschritte für die noch folgende Verwertung" vergleiche dazu die Erläuterungen zur Stammfassung des Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer 2, AWG 2002, 984 BlgNR römisch 21 . GP, 87).