Verwaltungsgerichtshof
28.05.2015
2012/07/0003
Die "stoffliche Verwertung" iSd Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer 2, AWG 2002 ist so zu verstehen, "dass darunter nur der abschließende Verwertungsschritt fällt und nicht eventuelle Vorbereitungsschritte für die noch folgende Verwertung" vergleiche dazu die Erläuterungen zur Stammfassung des Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer 2, AWG 2002, 984 BlgNR römisch 21 . GP, 87).